Vernichten von Akten durch Schreddern

Mit REISSWOLF können Sie Ihre Akten sicher vernichten

Lassen Sie Ihre Akten durch REISSWOLF vernichten und fordern Sie gern ein Angebot dazu an. Das Thema Datenschutz kann man nicht groß genug schreiben. Akten mit personenbezogenem Inhalt ebenso wie Wirtschaftsunterlagen sollten daher mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt werden. REISSWOLF bietet Ihnen hermetisch gesicherte Vernichtungsanlagen und Prozesse. Das garantiert Ihnen eine hundertprozentig geschlossene Service- und Sicherheitskette nach ISO 21964 (vormals DIN66399).

vernichten von akten

Ihre Akten können Sie zur Vernichtung abholen lassen

REISSWOLF setzt beim abholen auf spezielle Sicherheitsbehälter für vertrauliche Akten und Datenträger. Diese verhindern bis zur Vernichtung einen Missbrauch der Daten. Anzahl und Größe der Sicherheitsbehälter bzw. Großcontainer richten sich nach dem anfallenden Datenabfall und den örtlichen Gegebenheiten. Alle Modelle sind durch ein Sicherheitsschloß vor unbefugtem Zugriff gesichert und dank leichtgängiger Rollen äußerst mobil. Sie unterscheiden sich lediglich in ihrem Fassungsvermögen, sodass die verschiedenen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Unsere Fahrzeuge sind mit festem Kofferaufbau und immer mit GPS ausgestattet. Die Abholung der Dokumente wird auf einem Übergabeprotokoll dokumentiert.

Für wen ist unser Vernichtungsservice?

  • Arztpraxen & Krankenhäuser, Privatpersonen, Behörden & Ämter, Schulen & Universitäten, Anwaltskanzleien & Notare, gewerbliche Betriebe, Steuerberater

Was darf in die Sicherheitsbehälter?

  • Aktenordner aus Pappe (die Metallbügel sind kein Problem), Dokumentenmappen aus Pappe oder Papier, Papierhefter, Lose Unterlagen und anderes Papier, Geringe Mengen Klarsichtfolien

Was darf nicht in die Sicherheitsbehälter?

  • Klarsichtfolie in großern Mengen, Verpackungsmaterial, Digitale Datenträger ("Harte Datenträger")

    Welche Varianten gibt es, um Dokumente sicher abzuholen?

    1. Sofortbefüllung/beladung (= eine Anfahrt, inklusive Wartezeit)

    Eine schnelle und günstige Methode für die Entsorgung.

    Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin und eine Zeitspanne zur Abholung. Sie halten zuvor alle Akten und Unterlagen bereit und befüllen die Sicherheitsbehälter gleich nach unserer Ankunft mit dem LKW-Fahrer. Das dauert ca. 5 bis 10 Minuten pro Behälter.

    2. Normale Abholung (= zwei Anfahrten, stellen und holen)

    Bei dieser Variante erhalten Sie unsere verschließbaren Mietcontainer für den gewünschten Zeitraum. Sie können Ihre Akten in Ruhe sortieren und entsorgen.
    Sie können zuvor einen Abholtermin festlegen oder den Behälter auf Abruf holen lassen. Achten Sie dabei auf unseren Lieferturnus.

    3. Selbstanlieferung (an ausgewählten Standorten möglich)

    Dokumente aller Art und auch andere Datenträgertypen können Sie selber zu den Öffnungszeiten abgeben. Das ist die flexibelste und kostengünstigste Möglichkeit um Ihre Akten zu vernichten. Hier finden Sie Standorte zur Selbstanlieferung.

    Wir bieten Ihnen die optimale Lösung bei der Vernichtung Ihrer Dokumente:

    • Wir garantieren Ihnen die absolut sichere Vernichtung Ihrer Daten nach neuesten gesetzlichen Vorgaben!
    • Keine zeitaufwändige Eigenvernichtung erforderlich
    • Sie erhalten ein rechtsverbindliches Datenträgervernichtungszertifikat
    • Vernichtung von kompletten Aktenordnern, kein ausheften mehr nötig
    • Einsparung von Personalkosten
    • Keine Anschaffungskosten und keine Wartung
    • Komplette Vernichtung am Tag der Abholung
    • Überschaubarkeit und Dokomentation des Vernichtungsvorgangs
    • Erhöhung der Brandsicherheit durch Verwendung von Aluminium-Sicherheitsbehälter
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    Warum sollte man seine Akten professionell vernichten lassen?

    1. Wenn Sie Ihre gewerblichen oder privaten Unterlagen sicher und fachgerecht entsorgen wollen, lautet der Fachbegriff dafür: „ Aktenvernichtung“.
      Doch die geschäftlichen Akten mit einem herkömmlichen Aktenvernichter zu schreddern, reicht durch die aktuelle Gesetzeslage meist nicht aus und ist auch noch mühsam.
    2. Diese Vorgaben sind vor allem aus der Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In diesen gesetzlichen Vorgaben werden sogenannte „Technische und Organisatorische Maßnahmen“ (kurz: TOM), definiert, die in der ISO 21964 (DIN 66399) beschrieben werden.
    3. Auch im Privathaushalt bestehen Risiken wie Datenlecks oder Zugriff durch Unbefugte. Papier und Datenträger sollten nicht einfach in den Müllcontainer, sofern die Daten nicht korrekt vernichtet werden. Das betrifft naturlich auch die Dokumente aus dem Homeoffice.
    4. Um der Gefahr unbefugten Zugriffs vorzubeugen, emfehlen wir unsere professionelle und preiswerte Dienstleistung bei der Vernichtung von Akten.
      Als spezialisierter Partner möchten Sie gerne dabei unterstützen und erstellen für den Prozess ein Vernichtungszertifikat für Privat und Gewerbekunden.

      Ist das auch für Privatpersonen möglich und sinnvoll?

      • Die Antwort lautet - Ja. Für Privatpersonen ist es ein wichtiger Prozess, um die Sicherheit und den Schutz sensibler Daten zu gewährleisten. Die Gründe liegen auf der Hand
      • Datenschutz: Persönliche und vertrauliche Informationen, wie Finanzdaten, medizinische Unterlagen und andere sensible Dokumente, müssen geschützt werden, um Identitätsdiebstahl und Missbrauch zu verhindern. Haben Unbefugte Zugriff auf Ihre personlichen Daten, kannes es möglich sein, das in Ihrem Namen Bestellungen aufgegeben werden und vieles mehr. im schlimmsten Fall wird durch einen Identitätsdiebstahl Ihr Name mit einer Straftat in Verbindung gebracht.Gesetzliche Anforderungen: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Vorschriften, die vorschreiben, wie lange bestimmte Dokumente aufbewahrt werden müssen und wann sie vernichtet werden sollen.
      • Platz sparen: Durch die Vernichtung unnötiger Dokumente kann man Platz schaffen und die Ordnung zu Hause verbessern.
      • Ihre privaten Dokumente können Sie spontan anliefern oder abholen lassen, ohne einen kleinen Schredder kaufen zu müssen. Das spart Platz und Geld.

      Beachten Sie dabei die Aufbewahrungsfristen

      Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente zu informieren. Einige Dokumente müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, bevor sie vernichtet werden dürfen. Beispiele für solche Fristen können sein:

      • Steuerunterlagen: 6 bis 10 Jahre
      • Bankdokumente: 3 bis 5 Jahre
      • Krankenakten: variierend, oft mehrere Jahre

      Fazit:

      Das sichere vernichten von Akten ist für den Schutz persönlicher Daten unerlässlich. Durch die Nutzung geeigneter Methoden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften können Privatpersonen ihre Daten sicher und effektiv entsorgen.

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      Selbstanlieferung der zu vernichtenden Akten

      • Die Selbstanlieferung ist nicht nur für kleine oder große Unternehmen, sondern auch für Privatpersonen möglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sensible Daten wie zum Beispiel eine alte Bewerbungsmappe, eine nicht mehr benötigte Steuererklärung oder eine Lohnsteuerkarte vernichten wollen. Solche Unterlagen gehören unter keinen Umständen in den normalen Hausmüll, sondern sollten immer professionell entsorgt werden.
      • Wenn Sie nur wenige Akten haben und sich nicht erst einen Schredder kaufen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, die Akten direkt bei uns abzuliefern. Denn für Selbstanlieferer gelten immer Sonderpreise.
      • Selbstverständlich besteht für Sie die Möglichkeit, sich bei der Fa. REISSWOLF Sachsen GmbH von einer datenschutzgerechten Entsorgung / Vernichtung selbst zu überzeugen.

      Wir bieten Ihnen Schutz für personenbezogene Daten

      Personenbezogene Daten sind besonders schützenswert und kommen in jedem Unternehmen oder Behörde vor. Es sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das bedeutet, dass eine Person direkt oder indirekt durch diese Daten identifiziert werden kann.
      Was genau sind personenbezogene Daten im Sinne des BDSG / DSGVO?

      1. Direkte Identifikatoren

      • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (z. B. ), Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer

      2. Indirekte Identifikatoren

      • Kfz-Kennzeichen, Kontodaten, IP-Adresse, Standortdaten, Cookie-IDs, Kundennummern

      3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

      • Gesundheitsdaten (z. B. Diagnosen, Krankheitsverläufe), Biometrische Daten (Fingerabdruck, Gesichtserkennung), Genetische Daten, Politische Meinungen, Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexuelle Orientierung

      Was sind keine personenbezogenen Daten?

      • Anonyme oder aggregierte Daten, bei denen keine Rückverfolgung auf eine Person möglich ist (z. B. „10 % der Kunden sind unter 30 Jahre alt“).
      • Allgemeine Unternehmensdaten (z. B. „Firma XY GmbH“ ohne Bezug zu einer Person).

      Sorgfältiger Umgang mit Ihren Daten

      Ihr Vertrauen in unseren Service ist unser höchstes Gut. Deshalb gehen wir immer sorgsam mit Ihren Daten um und dokumentieren jeden Verarbeitungsschritt. Nach erfolgter Akten- bzw. Datenträgervernichtung erhalten Sie von uns außerdem ein Vernichtungszertifikat. Wir arbeiten in diesem Prozess nach dem deutschen Datenschutzgesetz (BDSG-neu) unter Berücksichtigung der Norm 21964 und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem lassen wir regelmäßig unsere Qualitätsmaßstäbe von unabhängigen Dritten und von unserem externen Datenschutzbeauftragten überprüfen und zertifizieren. Den Datenschutzbericht können Sie als unser Kunde auf Verlangen einsehen.

      Auch über unsere Geschäftsbereiche hinweg sind wir stets bestrebt, nach höchsten Sicherheits- und Datenschutzkriterien zu arbeiten. Mehr zu unseren Zertifizierungen finden Sie hier. 

      Faire Preisgestaltung

      Wir legen großen Wert auf eine zufriedenstellende und transparente Partnerschaft mit unseren Kunden. Dazu gehört auch eine faire Preisgestaltung, welche sich an die jeweilige Marktsituation nach oben und unten anpasst. Wir berechnen bei der Akten- und Datenträgerentsorgung abhängig von:

      • der Größe und der Mietdauer des gewünschten Sicherheitsbehälters,
      • der Art und der Anzahl Ihrer Unterlagen (Akten, Festplatten, andere Datenträger)

      Eine Einmalentsorgung ist auch möglich. Für bundesweite Anfragen wenden Sie sich bitte an unser Team oder an https://www.reisswolf.com

      Was bedeutet Auftragsverarbeitung bei der Vernichtung?

      Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV), welche heute als Auftragsverarbeitung (AV) gemäß Art. 28 DSGVO bezeichnet wird, spielt bei der Aktenvernichtung eine zentrale Rolle, wenn ein Unternehmen oder eine Behörde einen externen Dienstleister mit dem vernichten und entsorgen von sensiblen Daten beauftragt. Das bedeutet, dass Sie die drei folgenden Punkte dabei beachten sollten.

      1. Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV)

      • Der Auftraggeber (Datenverantwortlicher) muss mit dem Aktenvernichtungsdienstleister (Auftragsverarbeiter) einen schriftlichen Vertrag oder einen elektronischen AVV abschließen. Ein Vernichtungszertifikat allein reicht nicht aus.
      • Der Vertrag muss sicherstellen, dass der Dienstleister die personenbezogenen Daten nur gemäß den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet.

      2. Pflichten des Dienstleisters

      • Der Dienstleister muss Ihnen garantieren, dass die Akten sicher gesammelt, transportiert und vernichtet werden.
      • Er muss technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ergreifen, um die Daten während der Verarbeitung zu schützen (z. B. verschlossene Sicherheitsbehälter, gesicherte Transportwege, zertifizierte Vernichtungsverfahren).

      3. Einhaltung der DIN 21964

      • Diese internationale Norm definiert die Sicherheitsstufen und das Schutzniveau für die Vernichtung sensibler Daten (Papier, Datenträger).