Lassen Sie Ihre Akten durch REISSWOLF vernichten und fordern Sie gern ein Angebot dazu an. Das Thema Datenschutz kann man nicht groß genug schreiben. Akten mit personenbezogenem Inhalt ebenso wie Wirtschaftsunterlagen sollten daher mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt werden. REISSWOLF bietet Ihnen hermetisch gesicherte Vernichtungsanlagen und Prozesse. Das garantiert Ihnen eine hundertprozentig geschlossene Service- und Sicherheitskette nach ISO 21964 (vormals DIN66399).
REISSWOLF setzt beim abholen auf spezielle Sicherheitsbehälter für vertrauliche Akten und Datenträger. Diese verhindern bis zur Vernichtung einen Missbrauch der Daten. Anzahl und Größe der Sicherheitsbehälter bzw. Großcontainer richten sich nach dem anfallenden Datenabfall und den örtlichen Gegebenheiten. Alle Modelle sind durch ein Sicherheitsschloß vor unbefugtem Zugriff gesichert und dank leichtgängiger Rollen äußerst mobil. Sie unterscheiden sich lediglich in ihrem Fassungsvermögen, sodass die verschiedenen Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Unsere Fahrzeuge sind mit festem Kofferaufbau und immer mit GPS ausgestattet. Die Abholung der Dokumente wird auf einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
1. Sofortbefüllung/beladung (= eine Anfahrt, inklusive Wartezeit)
Eine schnelle und günstige Methode für die Entsorgung.
Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin und eine Zeitspanne zur Abholung. Sie halten zuvor alle Akten und Unterlagen bereit und befüllen die Sicherheitsbehälter gleich nach unserer Ankunft mit dem LKW-Fahrer. Das dauert ca. 5 bis 10 Minuten pro Behälter.
2. Normale Abholung (= zwei Anfahrten, stellen und holen)
Bei dieser Variante erhalten Sie unsere verschließbaren Mietcontainer für den gewünschten Zeitraum. Sie können Ihre Akten in Ruhe sortieren und entsorgen.
Sie können zuvor einen Abholtermin festlegen oder den Behälter auf Abruf holen lassen. Achten Sie dabei auf unseren Lieferturnus.
3. Selbstanlieferung (an ausgewählten Standorten möglich)
Dokumente aller Art und auch andere Datenträgertypen können Sie selber zu den Öffnungszeiten abgeben. Das ist die flexibelste und kostengünstigste Möglichkeit um Ihre Akten zu vernichten. Hier finden Sie Standorte zur Selbstanlieferung.
Es ist wichtig, sich über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für bestimmte Dokumente zu informieren. Einige Dokumente müssen über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden, bevor sie vernichtet werden dürfen. Beispiele für solche Fristen können sein:
Fazit:
Das sichere vernichten von Akten ist für den Schutz persönlicher Daten unerlässlich. Durch die Nutzung geeigneter Methoden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften können Privatpersonen ihre Daten sicher und effektiv entsorgen.
Personenbezogene Daten sind besonders schützenswert und kommen in jedem Unternehmen oder Behörde vor. Es sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das bedeutet, dass eine Person direkt oder indirekt durch diese Daten identifiziert werden kann.
Was genau sind personenbezogene Daten im Sinne des BDSG / DSGVO?
1. Direkte Identifikatoren
2. Indirekte Identifikatoren
3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)
Was sind keine personenbezogenen Daten?
Ihr Vertrauen in unseren Service ist unser höchstes Gut. Deshalb gehen wir immer sorgsam mit Ihren Daten um und dokumentieren jeden Verarbeitungsschritt. Nach erfolgter Akten- bzw. Datenträgervernichtung erhalten Sie von uns außerdem ein Vernichtungszertifikat. Wir arbeiten in diesem Prozess nach dem deutschen Datenschutzgesetz (BDSG-neu) unter Berücksichtigung der Norm 21964 und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zudem lassen wir regelmäßig unsere Qualitätsmaßstäbe von unabhängigen Dritten und von unserem externen Datenschutzbeauftragten überprüfen und zertifizieren. Den Datenschutzbericht können Sie als unser Kunde auf Verlangen einsehen.
Auch über unsere Geschäftsbereiche hinweg sind wir stets bestrebt, nach höchsten Sicherheits- und Datenschutzkriterien zu arbeiten. Mehr zu unseren Zertifizierungen finden Sie hier.
Wir legen großen Wert auf eine zufriedenstellende und transparente Partnerschaft mit unseren Kunden. Dazu gehört auch eine faire Preisgestaltung, welche sich an die jeweilige Marktsituation nach oben und unten anpasst. Wir berechnen bei der Akten- und Datenträgerentsorgung abhängig von:
Eine Einmalentsorgung ist auch möglich. Für bundesweite Anfragen wenden Sie sich bitte an unser Team oder an https://www.reisswolf.com
Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV), welche heute als Auftragsverarbeitung (AV) gemäß Art. 28 DSGVO bezeichnet wird, spielt bei der Aktenvernichtung eine zentrale Rolle, wenn ein Unternehmen oder eine Behörde einen externen Dienstleister mit dem vernichten und entsorgen von sensiblen Daten beauftragt. Das bedeutet, dass Sie die drei folgenden Punkte dabei beachten sollten.
1. Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV)
2. Pflichten des Dienstleisters
3. Einhaltung der DIN 21964